Informationen zum Thema Arbeitsschutz und zur Arbeitskleidung

Unfallschutz sowie Arbeitsschutz und Arbeitskleidung, wie beispielsweise von HOSTRA Gummi und Kunststoffe GmbH, zählen in einer anspruchsvollen Arbeitswelt zu einem essenziellen Bestandteil. An erster Stelle steht der Schutz des Beschäftigten, vor allem wenn dieser während der Arbeitszeit einem gefährlichen Umfeld ausgesetzt ist. Ein grundlegendes Ziel ist es, Arbeitsunfälle mithilfe von unterschiedlichen Sicherheitsmaßnahmen zu vermeiden. 

Mehr Sicherheit im Betrieb

  Menschengerechte und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen zählen zu den wichtigsten Grundlagen im Beschäftigungssystem. Eine wirksame Unfallvermeidung ist daher in der immer schnelleren und gefährlicheren Arbeitswelt essenziell. Beschäftigte sollen daher mithilfe des Arbeitsschutzes vor Gefahren sowie gesundheitlichen Schädigungen bewahrt werden.   

Um dieses Ziel zu erfüllen, sind rechtssichere Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen erforderlich, die in jedem Unternehmen vorhanden sein müssen.  Arten des Arbeitsschutzes

Zu unterscheiden gilt es zwischen dem allgemeinen und sozialen Arbeitsschutz. Beim allgemeinen Schutz geht es um die Gesundheit sowie die Sicherheit der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Ferner ist es notwendig, die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Erlässt der Arbeitgeber daher Sicherheitsvorschriften oder stimmt einer Betriebsvereinbarung zu, sind diese von den Arbeitnehmern sofort umzusetzen – dies gilt vor allem bei enormer gesundheitlicher Gefährdung. Kommt es zu etwaigen Verstößen, kann dies gegebenenfalls bis hin zur fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers führen.   

Im Gegensatz beschäftigt sich das soziale Arbeitsschutzgesetz mit allgemeinen Bereichen wie Arbeitszeit, Mutter- oder Jugendarbeitsschutz.  Beurteilung der Gefährdung

Ein wichtiger Bestandteil ist die Beurteilung der Gefährdung durch den Arbeitgeber. Diese Beurteilung ist notwendig, um den Grad der Gefährdung an einem Arbeitsplatz zu ermitteln und in diesem Fall gegebene Sicherheitsmaßnahmen, wie das Vorschreiben des Tragens von Arbeitskleidung, durchzuführen.  Zusätzlich verpflichtet sich der Arbeitgeber, auch etwaige Belastungsfaktoren in der Arbeitstätigkeit zu berücksichtigen. Nach erfolgreicher Ermittlung der Gefährdungsfaktoren kommt es zu einer Beurteilung, um wiederum notwendige und sinnvolle Schutzmaßnahmen zu errichten.  Das Arbeitsschutzgesetz

Ein unerlässliches Grundgesetz ist das sogenannte Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG. Mit diesem Gesetz verpflichtet sich der Arbeitgeber, etwaige Gefahren am Arbeitsplatz zu beurteilen und je nach Grad der Gefährdung dementsprechende Schutzmaßnahmen zu errichten. Ferner ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, alle Beschäftigten über die möglichen Gefahren aufzuklären und Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeitsstationen oder Bereiche zu schaffen.   

Für die Umsetzung dieses Gesetzes wird dem Arbeitgeber genügend Gestaltungsspielraum überlassen, um diese an dem Betrieb anzupassen. Das Gesetz setzt sich aus einer Reihe von Verordnungen zusammen, Beispiele hierfür sind:  

Lärmschutz  Arbeitsplatzgestaltung Medizinische Versorgung  Umgang mit Lasten, Bio- oder Gefahrenstoffen  Sicherheit bei der Betätigung von Geräten oder Anlagen  Arbeitssicherheitsgesetz

Ein weiteres Gesetz im Arbeitsschutz ist das Arbeitssicherheitsgesetz, kurz ASiG. In diesem Fall handelt es sich um ein Gesetz über Fachkräfte, Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte. Hier verpflichten sich Betriebsärzte, Arbeitgeber sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu sorgen. Sie haben daher die Aufgabe, Unfallverhütungen durchzuführen sowie dem Arbeitgeber bei der Beratung von Gesundheits- und Unfallschutz zu unterstützen.

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